Hartz-Gesetze Auswirkungen für Frauen

Auswirkungen der Hartz-Gesetze für Frauen

Der Bericht 2005 der Bundesregierung zur "Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ist heute, am 01. Februar 2006 vom Kabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Mit dem Bericht wird eine erste, vorläufige Bestandsaufnahme zur Wirksamkeit der ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I-III") vorgenommen. Erst der für Ende 2006 vorgesehene Endbericht wird belastbare Aussagen über die Wirkungen der Arbeitsmarktreformen insgesamt zulassen. Mit der Vorlage des Berichtes erfüllt die Bundesregierung den Evaluationsauftrag aus der Entschließung des Parlaments vom November 2002.

Untersucht wurden die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I-III"). Wegen des späteren In-Kraft-Tretens der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist diese Reform nicht Gegenstand des vorliegenden Zwischenberichts. Ergebnisse zu Hartz IV erfolgen in separaten Berichten frühestens ab Ende 2006.